Oder-Konto: Sofortiger Zugriff für den:die Partner:in
Eine der wichtigsten Vorkehrungen ist das Einrichten eines sogenannten Oder-Kontos. Das ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem beide Kontoinhaber:innen gleichberechtigt auf das Konto zugreifen können. Im Gegensatz zu einem Und-Konto, bei dem beide Inhaber:innen eine Transaktion gemeinsam freigeben müssen, kann bei einem Oder-Konto jeder der Kontoinhaber:innen unabhängig handeln.
Warum ist ein Oder-Konto im Todesfall sinnvoll?
Im Todesfall wird ein Einzelkonto in der Regel sofort gesperrt, sobald die Bank vom Tod des:der Kontoinhaber:in erfährt. Das bedeutet, dass auch der:die hinterbliebene Partner:in zunächst keinen Zugriff mehr auf das Konto hat – auch nicht für wichtige Zahlungen wie Miete, laufende Rechnungen oder Begräbniskosten. Ein Oder-Konto verhindert genau diese Situation, da der:die verbleibende Kontoinhaber:in weiterhin vollen Zugriff hat, selbst wenn der:die Partner:in verstirbt. Das ist besonders praktisch, um laufende finanzielle Verpflichtungen sofort weiterführen zu können.
Vorsorge für Begräbniskosten bei Todesfall
Eine häufig unterschätzte Vorkehrung ist die Begräbniskostenvorsorge. Ein Begräbnis kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Deshalb ist es ratsam, schon zu Lebzeiten Rücklagen dafür zu schaffen oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Was ist zu beachten?
- Sterbegeldversicherung: Diese spezielle Versicherung sichert genau diesen Fall ab. Mit einer festgelegten Summe kannst du die Kosten des Begräbnisses abdecken, ohne dass die Erben sofort mit hohen Ausgaben belastet werden.
- Rücklagen auf einem Konto: Du kannst auch bewusst Geld für die Begräbniskosten auf einem Konto hinterlegen. Hier bietet sich ein separates Konto an, damit die Erben wissen, dass dieses Geld für die Bestattung vorgesehen ist. Wichtig ist, dass dieses Konto nicht gesperrt wird – hier wäre ebenfalls ein Oder-Konto sinnvoll, auf das der:die Partner:in zugreifen kann.
Warum ist ein Oder-Konto im Todesfall sinnvoll?
Im Todesfall wird ein Einzelkonto in der Regel sofort gesperrt, sobald die Bank vom Tod des:der Kontoinhaber:in erfährt. Das bedeutet, dass auch der:die hinterbliebene Partner:in zunächst keinen Zugriff mehr auf das Konto hat – auch nicht für wichtige Zahlungen wie Miete, laufende Rechnungen oder Begräbniskosten. Ein Oder-Konto verhindert genau diese Situation, da der verbleibende Kontoinhaber weiterhin vollen Zugriff hat, selbst wenn der:die Partner:in verstirbt. Das ist besonders praktisch, um laufende finanzielle Verpflichtungen sofort weiterführen zu können.
Testament oder Erbvertrag: Klare Regeln schaffen
Ein Testament oder Erbvertrag schafft klare Regelungen, wie dein Nachlass verteilt werden soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht deinen Wünschen entspricht. Für Paare, insbesondere unverheiratete Paare, ist ein Testament unerlässlich, da der:die Partner:in sonst nicht automatisch erbberechtigt ist.
Testament oder gesetzliche Erbfolge?
- Mit Testament: Du bestimmst genau, wer was erbt. Du kannst auch bestimmen, dass dein:e Partner:in besonders abgesichert ist, indem er z.B. das gemeinsame Haus oder bestimmte Vermögenswerte erhält. Ein Testament gibt dir die volle Kontrolle über deinen Nachlass.
- Ohne Testament: Die gesetzliche Erbfolge greift. Das bedeutet, dass dein:e Partner:in nur dann erbt, wenn ihr verheiratet seid. Ansonsten erben in erster Linie die Kinder oder, falls keine vorhanden sind, die Eltern und Geschwister.
Was tun, wenn ein:e Angehörige:r verstirbt? Wichtige Schritte bei der Bank
Wenn ein:e Angehörige:r verstirbt, gibt es einige Dinge, die du bei der Bank melden musst. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Schritte:
Den Tod bei der Bank melden
Sobald der Todesfall eingetreten ist, solltest du die Bank so schnell wie möglich informieren. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage der Sterbeurkunde. Die Bank wird dann das Konto des Verstorbenen sperren, um zu verhindern, dass unberechtigte Personen auf das Geld zugreifen. Ausnahme: Bei einem Oder-Konto bleibt der hinterbliebene Kontoinhaber weiter handlungsfähig.
Nachweis der Erbberechtigung
Um auf die Konten des Verstorbenen zugreifen zu können, müssen die Erben der Bank nachweisen, dass sie erbberechtigt sind. Dies geschieht üblicherweise durch einen Erbschein, den man beim Nachlassgericht beantragt, oder durch Vorlage des Testaments, das bereits durch das Gericht eröffnet wurde.
Freigabe des Nachlasses
Sobald die Bank den Nachweis der Erbberechtigung erhalten hat, wird das Konto wieder freigegeben. Die Erben können dann über das Geld verfügen, Schulden des Verstorbenen begleichen oder die Auszahlung an die Erben veranlassen.
Frühzeitige Vorsorge schützt deine:n Partner:in
Der Tod eines geliebten Menschen bringt viele Herausforderungen mit sich. Finanzielle Engpässe können in einer ohnehin schwierigen Zeit zusätzlichen Stress verursachen. Mit den richtigen Vorkehrungen – wie einem Oder-Konto, einer Begräbniskostenvorsorge und einem Testament – kannst du dafür sorgen, dass dein:e Partner:in im Ernstfall abgesichert ist und nicht erst auf die Freigabe des Nachlasses warten muss. Außerdem helfen Vollmachten dabei, dass auch im Krankheitsfall wichtige Entscheidungen schnell und sicher getroffen werden können.
Es lohnt sich, frühzeitig darüber nachzudenken, wie du deinen Nachlass gestalten und deine:n Partner:in finanziell schützen möchtest. Auf diese Weise lässt sich in schwierigen Zeiten zumindest die finanzielle Belastung gering halten, sodass Raum für den persönlichen Abschied bleibt.