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Taschengeld: Ein Leitfaden für Eltern und Kinder

Lesedauer: 3 Minuten
Taschengeld ist ein wichtiger Aspekt der kindlichen Erziehung und Entwicklung. Es lehrt Kinder den Umgang mit Geld, Verantwortung und Sparsamkeit. Doch wie viel Taschengeld ist angemessen? Was dürfen Kinder rechtlich mit ihrem Taschengeld kaufen? Und welche Ausgaben sollten Kinder selbst tragen?

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Wie viel Taschengeld für welches Alter?

Die Frage nach der Höhe des Taschengeldes ist eine der häufigsten unter Eltern. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Alter des Kindes, die familiäre finanzielle Situation und die individuellen Bedürfnisse des Kindes. Zur Orientierung für die Höhe des Taschengeldes kann folgende Tabelle verwendet werden:

Sparschwein

Orientierungshilfe für die Höhe des Taschengeldes:

  • 6-8 Jahre: 0,50-2 Euro pro Woche
  • 8-10 Jahre: 2-3 Euro pro Woche
  • 10-12 Jahre: 8-14 Euro pro Monat
  • 12-14 Jahre: 12-20 Euro pro Monat
  • 14-16 Jahre: 18-35 Euro pro Monat
  • 16-18 Jahre: 30-60 Euro pro Monat

Diese Empfehlungen sind Richtwerte und können je nach den spezifischen Umständen angepasst werden. Es ist wichtig, dass das Taschengeld regelmäßig und pünktlich gezahlt wird, um Kindern eine realistische Vorstellung von Geldmanagement zu vermitteln.

(Quelle: oesterreich.gv.at)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Taschengeld in Österreich

In Österreich gibt es klare rechtliche Regelungen, die den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Geld betreffen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche vor unüberlegten oder übermäßigen Ausgaben geschützt werden und schrittweise den verantwortungsvollen Umgang mit Geld lernen.

Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind in Österreich in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Die Geschäftsfähigkeit ist das rechtliche Vermögen, durch eigenes Handeln rechtlich bindende Geschäfte abzuschließen. Hier sind die relevanten Altersstufen und ihre rechtlichen Implikationen:

Kinder unter 7 Jahren: Kinder unter 7 Jahren sind vollkommen geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie keine rechtlich bindenden Geschäfte abschließen können. Ausnahmen gibt es nur für bloß vorteilhafte Rechtsgeschäfte.

Kinder von 7 bis 14 Jahren: Kinder in diesem Alter sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können kleinere Geschäfte des täglichen Lebens abschließen, die mit geringfügigen Mitteln bezahlt werden können. Dazu gehören zum Beispiel der Kauf von Süßigkeiten oder kleinen Spielsachen. Diese Geschäfte sind gültig, solange sie mit dem Taschengeld getätigt werden, das ihnen zur freien Verfügung steht.

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren: Jugendliche ab 14 Jahren sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, haben jedoch mehr Freiheiten. Sie dürfen auch größere Geschäfte abschließen, sofern sie die Zustimmung ihrer Eltern haben. Ohne diese Zustimmung sind solche Geschäfte schwebend unwirksam und können von den Eltern rückgängig gemacht werden. Eltern können der Schließung eines Kaufvertrags durch einen mündigen Minderjährigen sowohl schriftlich als auch mündlich zustimmen.

Was sollte mit dem Taschengeld bezahlt werden?

Taschengeld dient nicht nur dazu, Kindern finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sondern auch dazu, ihnen den Umgang mit Geld beizubringen. Es ist wichtig, dass Kinder lernen, Prioritäten zu setzen und zwischen notwendigen und optionalen Ausgaben zu unterscheiden.

Was sollten Kinder mit ihrem Taschengeld bezahlen?

  • Kleine persönliche Wünsche: Süßigkeiten, Zeitschriften, kleine Spielsachen, Sammelkarten oder andere Kleinigkeiten.
  • Freizeitaktivitäten: Eintrittsgelder für Kino, Schwimmbad oder ähnliche Aktivitäten, die sie allein oder mit Freunden unternehmen.
  • Geschenke: Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke für Freunde oder Geschwister.

Was sollten Eltern weiterhin bezahlen?

  • Notwendige Kleidung: Grundausstattung an Kleidung und Schuhen.
  • Schulbedarf: Hefte, Stifte, Schulbücher und andere schulische Materialien.
  • Gesundheitskosten: Arztbesuche, Medikamente und andere medizinische Ausgaben.
  • Essenzielle Freizeitaktivitäten: Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Musikunterricht, sofern diese als wesentlich für die Entwicklung des Kindes angesehen werden.

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